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Preiserhöhungen 2026: Swisscom, Salt, Sunrise und Co. ziehen die Preise an
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Preiserhöhungen 2026: Swisscom, Salt, Sunrise und Co. ziehen die Preise an

Veröffentlicht: 30. März 2026
Aktualisiert: 30. April 2026
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Im Verlauf von Frühjahr und Sommer 2026 drehen praktisch alle grossen Schweizer Anbieter an der Preisschraube. Swisscom erhöht per 1. April 2026 die Abopreise in allen Bereichen, Zattoo verteuert das Ultimate-Abo ebenfalls ab April, TalkTalk zieht per 1. Mai 2026 bei den Mobile-Abos nach, Salt erhöht ab dem 1. Juni 2026 alle Postpaid-Mobile-Abos, und ab 1. August 2026 folgen Sunrise, Yallo und Lebara. Für Konsumenten lohnt sich gerade jetzt ein genauer Blick auf die eigenen Abos und ein Vergleich der Alternativen.

Swisscom: Breite Preisanpassung ab April 2026

Swisscom hat Ende Januar 2026 angekündigt, die Preise für praktisch alle Privatkunden-Abos zu erhöhen. Die Aufschläge gelten ab dem 1. April 2026 und betreffen Mobile, Internet, TV und Festnetz.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Mobile-Abos: +CHF 1.90 pro Monat (z.B. blue Mobile S neu CHF 71.80 statt 69.90)
  • Internet-Abos: +CHF 1.90 pro Monat (z.B. blue Internet S neu CHF 66.80 statt 64.90)
  • TV-Abos: +CHF 0.90 pro Monat (z.B. blue TV M neu CHF 25.80 statt 24.90)
  • Festnetz-Abos: +CHF 0.90 pro Monat

Nicht betroffen sind Prepaid-Angebote, Data-Abos und blue Kids Mobile. Bestandskunden, die vor dem 27. Januar 2026 bestellt haben, verfügen über ein Sonderkündigungsrecht per 31. März 2026. Wer einen Fixpreis-Promotion nutzt, zahlt bis Promo-Ende den alten Preis.

Swisscom begründet die Erhöhung mit Investitionen von rund 1,7 Milliarden Franken in Netz- und IT-Infrastruktur allein im Jahr 2025. Wer alle Details nachlesen möchte, findet unseren ausführlichen Beitrag unter Swisscom erhöht die Preise im April 2026.

Zattoo: Ultimate-Abo wird teurer

Ab April 2026 kostet das Zattoo Ultimate-Abo CHF 22 statt bisher CHF 20 pro Monat. Das Jahresabo steigt von CHF 200 auf CHF 220. Wer bis Ende März 2026 das Jahresabo abschliesst, sichert sich den alten Preis für die nächsten 12 Monate.

Der Grund: Per 1. Januar 2026 wurden die Abgaben an die Verwertungsgesellschaft Suissimage für werbefreies Replay (Ad-Skipping) erhöht. Diese Branchenlösung betrifft alle TV-Distributoren in der Schweiz und wurde 2022 eingeführt. Das Ultimate-Abo beinhaltet die Möglichkeit, Werbung im Replay zu überspringen, was direkt von den gestiegenen Suissimage-Tarifen betroffen ist.

Wichtig: Zattoo Premium bleibt bei CHF 14 pro Monat, ebenso die Zattoo-Home-Bundles. Wer auf die Ad-Skip-Funktion verzichten kann, ist mit Premium günstiger unterwegs. Einen Vergleich der verschiedenen TV-Streaming-Angebote findest du im TV-Vergleich.

TalkTalk: Mobile-Abos ab Mai teurer

Per 1. Mai 2026 erhöht TalkTalk die monatliche Grundgebühr bei 22 Handy-Abos. Die Aufschläge liegen je nach Abo zwischen CHF 1 und CHF 3.

Einige Beispiele:

AboBisherNeu ab Mai 2026
Swiss ExtraCHF 59.95CHF 60.95
Swiss PremiumCHF 69.95CHF 70.95
International SCHF 59.95CHF 60.95
International LCHF 79.95CHF 81.95
ALL INCHF 99.95CHF 102.95
Swiss FlexCHF 39.95CHF 41.95

Die Tabelle zeigt die Listenpreise. Wer einen lebenslangen Rabatt nutzt, zahlt den Aufschlag 1:1 on top, da der Rabattbetrag gemäss TalkTalk gleich bleibt.

Nicht betroffen sind Prepaid, Internet, Festnetz und Geräteratenzahlungen. Bestandskunden, die vor dem 9. März 2026 bestellt haben, erhalten ein Sonderkündigungsrecht per 30. April 2026.

Gut zu wissen: Ein lebenslanger Rabatt und ein lebenslanger Preis sind rechtlich nicht das Gleiche. Wer beim Aboabschluss einen festen Preis vereinbart hat, kann sich auf diesen berufen, selbst wenn die AGB eine spätere Anpassung erlauben. Der Rabattbetrag hingegen kann gleich bleiben, während der Grundpreis steigt, sodass der effektive Monatsbetrag trotzdem zunimmt. Die Schlichtungsstelle ombudscom und die Stiftung für Konsumentenschutz teilen diese Einschätzung.

TalkTalk gehört zur mobilezone-Gruppe und nutzt das Sunrise-Netz. Einen Vergleich aller Mobilanbieter findest du im Mobile-Vergleich.

Salt: Mobile-Abos ab Juni teurer

Per 1. Juni 2026 erhöht Salt die Listenpreise aller Postpaid-Mobile-Abos. Die Aufschläge betragen CHF 1 für die kleineren Swiss-Abos und das Smart-Paket sowie CHF 2 für alle weiteren Abos.

Die in unserem Vergleich enthaltenen Salt-Abos im Überblick:

AboBisherNeu ab Juni 2026
Swiss 10GBCHF 16.95CHF 17.95
Swiss MaxCHF 26.95CHF 27.95
Europe DataCHF 29.95CHF 31.95
Europe XLCHF 35.95CHF 37.95
Europe MaxCHF 37.95CHF 39.95
Europe XXLCHF 49.95CHF 51.95
TravelCHF 94.95CHF 96.95

Nicht betroffen sind Prepaid-Tarife sowie Geräte-Bundles. Aktionsabos werden ebenfalls teurer, da Salt mit Rabatten und nicht mit Fixpreisen wirbt: Der Rabattbetrag bleibt gleich, der Listenpreis steigt.

Salt gewährt allen Bestandskundinnen und Bestandskunden ein Sonderkündigungsrecht von 30 Tagen, das telefonisch über den Kundendienst geltend gemacht werden muss. Die Begründung des Anbieters: Investitionen in das Mobilfunknetz und der gleichzeitig per 1. Juni angekündigte Ausbau des Roaming-Angebots, etwa durch die Aufnahme von Bulgarien, Kroatien, Estland, Lettland, Litauen und Slowenien in die Europe-Zone.

Es ist bereits die dritte Preiserhöhung von Salt seit 2023, die letzte erfolgte per März 2025. Den vollständigen Salt-Tarifvergleich findest du auf der Salt-Übersichtsseite und im Mobile-Vergleich.

Sunrise, Yallo und Lebara: Preiserhöhung ab August 2026

Per 1. August 2026 erhöht die Sunrise-Gruppe die Preise auf breiter Front. Betroffen sind Privat- und Geschäftskunden bei Sunrise selbst sowie Mobile-Kunden der Billigmarken Yallo und Lebara.

Bei Sunrise steigt die monatliche Grundgebühr aller Mobile- und Internet-Abos um CHF 1.50. Bei Mehrfach-Abos mit 50% Kombi-Rabatt (Multi Mobile, Home Benefit, Flex Premium Benefit) sowie bei Sunrise Young liegt die effektive Erhöhung bei CHF 0.75 pro Zusatz-Abo. Beispiele für die neuen Listenpreise: Swiss Connect Lite CHF 36.40 statt 34.90, Swiss Connect Global CHF 101.40 statt 99.90, Easy Internet CHF 51.40 statt 49.90.

Bei Yallo und Lebara liegen die Aufschläge zwischen CHF 0.50 und CHF 2.00. Konkret bei Yallo: CHF 0.50 für die Daten-Abos Go!, Go! Max und Go! S, CHF 2.00 für die BLACK-, Superfat-, Europe- und Travel-Reihe sowie CHF 1.00 für alle übrigen Mobile-Abos. yallo Zero ist ausgenommen.

Nicht betroffen sind bei Sunrise Prepaid- und QoQa-Angebote, TV-Abos, Home Security, Zusatzdienste, Streamingdienste, Geräte-Ratenzahlungen sowie reine Daten-Abos. Bei Yallo bleiben Prepaid, Zusatzdienste und Ratenzahlungen unverändert.

Sunrise gewährt allen betroffenen Kundinnen und Kunden ein Sonderkündigungsrecht per 31. Juli 2026. Die schriftliche Information erfolgt ab 1. Juni 2026. Wichtig: Per Stand der offiziellen Sunrise-Mitteilung sind Kündigungen nur telefonisch (0800 100 600) oder per Sunrise Chat möglich, nicht per Brief oder E-Mail.

Sunrise begründet die Preiserhöhung mit höherem Datenverbrauch und wachsenden Anforderungen an Leistungsfähigkeit, Stabilität und Cyber-Sicherheit der Netzinfrastruktur. Bereits 2023 und 2025 hatte Sunrise die Preise erhöht.

Warum können Anbieter die Preise einfach erhöhen?

Hinter den aktuellen Erhöhungen steckt ein Muster, das sich seit 2023 durch die Schweizer Telecombranche zieht. Swisscom, Salt und Sunrise haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sogenannte Teuerungsklauseln verankert. Diese erlauben es den Anbietern, ihre Preise einseitig an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) anzupassen, ohne dass Kunden dem zustimmen müssen. In vielen Fällen wird dabei auch kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Die Reklamationszentrale Schweiz hat die entsprechenden AGB-Klauseln aller drei Anbieter dokumentiert.

Die Stiftung für Konsumentenschutz stuft diese Klauseln als missbräuchlich ein und sieht darin einen Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Argument: Wer einseitig die Preise erhöhen darf, müsste den Kunden im Gegenzug ein Kündigungsrecht einräumen. Zudem fehlt bei den meisten Anbietern eine Pflicht, die Preise wieder zu senken, wenn die Teuerung rückläufig ist. Im Sommer 2024 hat der Konsumentenschutz deshalb eine Klage gegen Sunrise eingereicht. Am 28. April 2026 hat das Bezirksgericht Zürich der Klage in erster Instanz stattgegeben: Preiserhöhungen ohne ausserordentliches Kündigungsrecht verstossen gegen das UWG. Zudem müssen Verträge wieder schriftlich gekündigt werden können, nicht nur telefonisch oder per Chat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Sunrise kann es weiterziehen. Die jetzt angekündigte Preiserhöhung per August 2026 wird mit einem Sonderkündigungsrecht ausgestattet, was die unmittelbare Wirkung des Urteils zeigt.

Auch der Preisüberwacher hat die Praxis kritisch kommentiert und empfiehlt Konsumenten, den Wettbewerb aktiv zu nutzen. Gerade kleinere Anbieter ohne Teuerungsklauseln bieten hier eine echte Alternative.

Was bedeutet das für Schweizer Konsumenten?

Fünf Anbietergruppen erhöhen im Verlauf von Frühjahr und Sommer 2026 die Preise. Das macht deutlich: Der Schweizer Telecom-Markt wird teurer. Die Anbieter verweisen auf steigende Infrastrukturkosten, höhere Lizenzgebühren und wachsende Datenmengen. Die oben beschriebenen Teuerungsklauseln geben ihnen dabei die vertragliche Grundlage, solche Erhöhungen ohne Einwilligung der Kundschaft umzusetzen.

Gerade bei den grossen Anbietern summieren sich die einzelnen Aufschläge. Wer bei Swisscom Internet, TV, Mobile und Festnetz bezieht, zahlt ab April rund CHF 5.60 mehr pro Monat. Das sind knapp CHF 67 im Jahr. Bei Sunrise mit vier kombinierten Abos (Multi Mobile oder Kombi-Paket) summiert sich die Erhöhung ab August auf CHF 3.75 pro Monat, also CHF 45 im Jahr.

Der Zeitpunkt ist günstig für einen Vergleich. Nicht alle Anbieter arbeiten mit Teuerungsklauseln. Teleboy etwa verzichtet bewusst darauf und hat gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin Kassensturz bestätigt, lebenslang gültige Preise auch in Zukunft nicht zu erhöhen. Auch Init7 ist von den aktuellen Erhöhungen nicht betroffen. Wer flexibel ist und keinen Kombi-Rabatt braucht, kann mit einem Wechsel spürbar sparen.

Wer von einer Preiserhöhung betroffen ist und die Klausel für ungerechtfertigt hält, kann dies beim Konsumentenschutz melden. Die Stiftung sammelt Fälle und geht gegebenenfalls rechtlich dagegen vor.

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