Wenn dein Anbieter die Preise erhöht, darfst du in vielen Fällen vorzeitig aussteigen, auch mitten in einer laufenden Mindestvertragsdauer. Das nennt sich ausserordentliches Kündigungsrecht oder kurz Sonderkündigungsrecht. Die Fristen sind allerdings kurz, die Regeln stehen nicht im Gesetz, und wer den falschen Weg wählt, zahlt am Ende trotzdem eine Strafgebühr. Dieser Leitfaden zeigt, worauf es ankommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Sonderkündigungsrecht ergibt sich nicht aus dem Fernmeldegesetz, sondern aus den AGB des Anbieters und aus der laufenden Rechtsprechung zum unlauteren Wettbewerb.
- Üblich sind 30 Tage ab Erhalt der Mitteilung, oft mit einem fixen Stichtag kurz vor Inkrafttreten der neuen Preise.
- Der häufigste und teuerste Fehler: direkt beim neuen Anbieter bestellen, ohne vorher beim alten Anbieter das Sonderkündigungsrecht ausdrücklich geltend zu machen.
- Ist die Frist abgelaufen, bleibt bei Verträgen mit Mindestlaufzeit der Weg über die Schlichtungsstelle ombudscom für pauschal CHF 20.
Woher das Sonderkündigungsrecht kommt, und woher nicht
Ein weit verbreiteter Irrtum: Das Recht stehe im Fernmeldegesetz. Das stimmt nicht. Das FMG regelt Grundversorgung, Nummerierung und Aufsicht, aber kein allgemeines Kündigungsrecht bei Preisanpassungen im Privatkundengeschäft.
Die eigentliche Grundlage sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Swisscom, Salt und Sunrise haben dort sogenannte Teuerungsklauseln verankert. Diese erlauben es, Preise an den Landesindex der Konsumentenpreise anzupassen. Ob im Gegenzug ein Kündigungsrecht gewährt werden muss, war lange umstritten.
Am 28. April 2026 hat das Bezirksgericht Zürich eine Klage der Stiftung für Konsumentenschutz gegen Sunrise gutgeheissen. Das Gericht erklärte zwei AGB-Klauseln für unzulässig: Preiserhöhungen ohne ausserordentliches Kündigungsrecht verstossen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, und Kunden müssen ihren Vertrag auch schriftlich kündigen können, nicht nur telefonisch oder per Chat.
Wichtig für die eigene Einschätzung: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sunrise hat es ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen und bezeichnet es als teilweise fehlerhaft. In einer ähnlichen Sache hatten das Bezirksgericht Bülach 2022 und das Obergericht Zürich 2023 die Klausel noch als zulässig beurteilt. Verlass dich also nicht auf die Rechtslage im Allgemeinen, sondern auf das, was in der konkreten Mitteilung deines Anbieters steht. In der Praxis gewähren die grossen Anbieter das Recht derzeit ohnehin.
Die Fristen der Erhöhungsrunde 2026
| Anbieter | Preise neu ab | Sonderkündigung bis |
|---|---|---|
| Swisscom | 1. April 2026 | 31. März 2026 |
| Zattoo (Ultimate) | April 2026 | keine Frist kommuniziert |
| TalkTalk | 1. Mai 2026 | 30. April 2026 |
| Salt | 1. Juni 2026 | 30 Tage ab Mitteilung |
| Sunrise, Yallo, Lebara | 1. August 2026 | 31. Juli 2026 |
Stand August 2026 sind damit praktisch alle Fristen dieser Runde abgelaufen. Wer die Mitteilung übersehen hat, ist deshalb nicht automatisch chancenlos. Dazu der nächste Abschnitt.
Details zu den einzelnen Erhöhungen und den betroffenen Tarifen findest du in unserer Übersicht zu den Preiserhöhungen 2026.
Frist verpasst? Ein Weg bleibt
Die Schlichtungsstelle ombudscom hat in einem Fall zugunsten eines Sunrise-Kunden entschieden. Die Begründung: Es liegt in der Natur eines Vertrags mit Mindestlaufzeit, dass der vereinbarte Preis während dieser Laufzeit gilt. Eine Erhöhung mitten in der Mindestvertragsdauer, ohne ausdrücklichen Hinweis auf ein Kündigungsrecht, ist demnach nicht rechtsgültig.
So gehst du vor:
- Schreib deinem Anbieter schriftlich, dass du die Erhöhung während der Mindestvertragsdauer für unzulässig hältst, und verlange die Rückerstattung der Differenz.
- Kündige an, dass du bei ausbleibender oder ablehnender Antwort ein Schlichtungsbegehren einreichst.
- Reagiert der Anbieter nicht, kannst du das Verfahren bei ombudscom einleiten. Die Behandlungsgebühr beträgt pauschal CHF 20. Der letzte Kontakt in der Sache darf nicht länger als zwölf Monate zurückliegen.
Das Verfahren läuft in der Regel schriftlich und dauert ein bis zwei Monate. Ab dem Moment, in dem der Anbieter zur Stellungnahme aufgefordert wird, gilt ein Mahnstopp.
In sechs Schritten richtig kündigen
1. Mitteilung aufbewahren. Brief oder E-Mail mit der Preisankündigung ist dein Nachweis für Frist und Anspruch. Datum des Erhalts notieren.
2. Prüfen, ob du überhaupt betroffen bist. Nicht jede Erhöhung trifft jedes Produkt. Prepaid, Data-only-Abos, Geräteratenzahlungen und laufende Fixpreis-Promotionen sind bei den meisten Anbietern ausgenommen.
3. Zuerst beim bisherigen Anbieter kündigen. Das ist der entscheidende Schritt. Formuliere ausdrücklich, dass du das ausserordentliche Kündigungsrecht wegen der Preiserhöhung in Anspruch nimmst, und nenne das Kündigungsdatum.
4. Schriftlich und mit Bestätigung. Auch wenn dein Anbieter auf Telefon oder Chat verweist: Schreib zusätzlich eine E-Mail und verlange eine schriftliche Bestätigung mit dem Beendigungsdatum. Ohne diese Bestätigung hast du im Streitfall nichts in der Hand.
5. Erst danach den neuen Vertrag abschliessen. Und die Portierung auf das bestätigte Enddatum terminieren.
6. Schlussrechnung kontrollieren. Prüfe, ob eine Gebühr für vorzeitige Vertragsauflösung verrechnet wurde. Falls ja, sofort mit Verweis auf die bestätigte Sonderkündigung reklamieren.
Die drei teuersten Fehler
Über den neuen Anbieter kündigen. Viele bestellen einfach beim neuen Anbieter und lassen diesen die Kündigung auslösen. Dann läuft der Vorgang als gewöhnliche vorzeitige Kündigung, und es wird eine Restlaufzeit oder Pönale verrechnet. Das Sonderkündigungsrecht musst du selbst und ausdrücklich geltend machen.
Zu früh kündigen und die Nummer verlieren. Wenn der alte Vertrag endet, bevor die Portierung abgeschlossen ist, kann die Rufnummer verloren gehen. Bei einer abgelehnten Portierung fällt die Nummer laut ombudscom für mindestens 20 und höchstens 40 Arbeitstage in ein Timeout und geht danach an den Anbieter zurück.
Rabatt und Preis verwechseln. Dazu der nächste Abschnitt.
Ein lebenslanger Rabatt ist kein lebenslanger Preis
Der Unterschied kostet real Geld. Wer einen Fixpreis vereinbart hat, kann sich darauf berufen. Wer einen Rabattbetrag hat, zahlt die Erhöhung eins zu eins: Der Grundpreis steigt, der Rabatt bleibt in Franken gleich, der effektive Monatsbetrag steigt also mit. Bei prozentualen Rabatten steigt der Aufschlag anteilig mit.
Prüf deshalb im Vertrag nach, ob dort ein Preis oder ein Rabatt zugesichert wurde. Die Formulierung entscheidet.
Nummer mitnehmen, ohne Risiko
Die verbreitete Angabe, eine Portierung sei immer kostenlos und in ein bis drei Werktagen erledigt, ist zu optimistisch. Realistisch sind je nach Anbieter und Konstellation einige Werktage bis mehrere Wochen. Sunrise nennt beispielsweise rund zehn Werktage. Nicht alle Anbieter portieren gratis.
Drei Regeln:
- Portierungsauftrag früh erteilen, nicht kurz vor Vertragsende.
- Angaben im Formular exakt so eintragen, wie sie beim bisherigen Anbieter hinterlegt sind. Abweichende Inhaberdaten sind der häufigste Ablehnungsgrund.
- Prepaid-Guthaben vor der Portierung aufbrauchen.
Offene Rechnungen beim alten Anbieter sind übrigens kein zulässiger Grund, eine Portierung abzulehnen.
Fazit
Das Sonderkündigungsrecht ist ein wirksames Instrument, aber es ist kein Automatismus. Es gilt nur, wenn du es fristgerecht, schriftlich und beim richtigen Adressaten geltend machst, nämlich beim bisherigen Anbieter. Wer das beachtet, kommt ohne Strafgebühr aus einem Vertrag heraus, den er so nie abgeschlossen hätte.
Und wenn du ohnehin am Wechseln bist: Vergleiche vorher, welches Angebot wirklich zu deinem Verbrauch passt, in unserem Mobile-Vergleich und im Internet-Vergleich.


