Ein neues TV-Abo kann bessere Senderpakete, eine passendere TV-App oder tiefere monatliche Kosten bringen. Beim Wechsel geht es aber nicht nur um den neuen Vertrag. Viele Haushalte fragen sich zu Recht: Was geschieht mit gespeicherten Sendungen, der bisherigen TV-Box, der E-Mail-Adresse beim Anbieter oder der langjährigen Festnetznummer?
Die kurze Antwort: Ein TV-Abo lässt sich meist unkompliziert wechseln, persönliche Inhalte und anbietergebundene Dienste aber oft nicht mitnehmen. Wer Kündigungsfristen, Rückgabe und Daten rechtzeitig prüft, verhindert Unterbrüche und unnötige Gebühren.
Vor dem Wechsel: Vertrag, Laufzeit und Kündigung prüfen
Bevor du ein neues Angebot abschliesst, brauchst du einen Blick in die Vertragsunterlagen deines bestehenden Abos. Das ist besonders wichtig, wenn TV zusammen mit Internet, Festnetz oder Mobile in einem Kombi-Angebot läuft. Kündigst du nur den TV-Teil, kann sich der Preis der übrigen Dienste verändern. Kündigst du das ganze Paket, verlierst du unter Umständen auch Internet, E-Mail-Adresse und Festnetzanschluss.
Prüfe insbesondere diese Punkte:
- Mindestlaufzeit: Ist dein Vertrag noch gebunden, kann eine vorzeitige Kündigung Kosten auslösen.
- Kündigungsfrist: Häufig gilt eine Frist von einem oder mehreren Monaten auf ein Vertragsende. Massgebend sind immer deine konkreten Vertragsbedingungen.
- Kündigungstermin: Manche Abos enden auf Monatsende, andere nur zu bestimmten Stichtagen.
- Kündigungsweg: Je nach Anbieter ist eine Kündigung online, schriftlich oder über den Kundendienst möglich. Bewahre die Bestätigung auf.
- Kombinationsrabatte: Fällt ein Dienst weg, können Rabatte auf Internet oder Mobile entfallen.
Kündige nicht vorschnell, wenn du deinen bisherigen Internetanschluss für die neue TV-Lösung noch brauchst. Bei einem kompletten Wechsel von Internet und TV ist ein kurzer Parallelbetrieb häufig sinnvoll. So kannst du prüfen, ob der neue Anschluss funktioniert, bevor der alte deaktiviert wird.
Einen ersten Marktüberblick erhältst du im TV-Vergleich. Falls du Internet und Fernsehen gemeinsam neu wählen möchtest, lohnt sich auch der Blick auf Kombi-Abos.
Was passiert mit TV-Aufnahmen und deiner Merkliste?
Aufnahmen gehören zu den wichtigsten Punkten beim TV-Abo wechseln Schweiz. In den meisten Fällen kannst du Aufnahmen nicht zum neuen Anbieter übertragen. Der Grund: Moderne TV-Dienste speichern Aufnahmen häufig nicht auf deiner TV-Box, sondern in einer anbietergebundenen Cloud. Diese Cloud-Aufnahmen sind an dein Kundenkonto und die jeweilige TV-Plattform gekoppelt.
Das betrifft typischerweise:
- geplante Serienaufnahmen
- bereits gespeicherte Sendungen
- persönliche Favoritenlisten
- Senderreihenfolgen
- Watchlists und «Weiterschauen»-Listen
- individuelle Profile innerhalb der TV-App
Nach Vertragsende wird der Zugriff auf das bisherige TV-Konto normalerweise eingeschränkt oder beendet. Wie lange Inhalte nach der Kündigung noch sichtbar bleiben, ist je nach Anbieter und Vertrag unterschiedlich. Verlasse dich deshalb nicht darauf, später noch etwas herunterladen oder ansehen zu können.
Was du vor der Kündigung sichern solltest
TV-Aufnahmen lassen sich aus urheberrechtlichen und technischen Gründen meistens nicht als Videodateien exportieren. Du kannst sie also in der Regel nicht auf einen USB-Stick, eine Festplatte oder den neuen TV-Dienst übertragen.
Sinnvoll ist aber, vor der Kündigung eine persönliche Liste zu erstellen:
- Notiere Sendungen, Filme und Serien, die du noch ansehen möchtest.
- Prüfe, ob sie über Replay, Mediatheken oder andere legale Streaming-Angebote verfügbar sind.
- Mache Screenshots deiner Favoriten und Senderlisten, falls du die Reihenfolge beim neuen Anbieter ähnlich einrichten willst.
- Kontrolliere, ob einzelne Aufnahmen bald ablaufen. Cloud-Aufnahmen können je nach Angebot zeitlich begrenzt sein.
Wenn du noch eine ältere TV-Box mit lokaler Festplatte verwendest, können Aufnahmen technisch auf dem Gerät liegen. Auch dann besteht meist keine praktikable oder erlaubte Möglichkeit, sie auf einen anderen Dienst zu übernehmen. Gib ein Mietgerät zudem nie erst zurück, nachdem du versucht hast, es zu öffnen oder Daten auszulesen.
TV-Box, Router und Zubehör richtig zurückgeben
TV-Boxen, Router, WLAN-Erweiterungen, Fernbedienungen und Netzteile sind bei vielen Abos Mietgeräte. Sie bleiben Eigentum des Anbieters und müssen nach Vertragsende zurückgegeben werden, sofern dieser nichts anderes mitteilt.
Ob ein Gerät retourniert werden muss, erkennst du in der Kündigungsbestätigung, im Kundenportal oder in den Vertragsunterlagen. Oft erhältst du ein Rücksendeetikett oder eine Rückgabeanleitung. Warte nicht zu lange: Für nicht retourniertes oder beschädigtes Mietgerät können Gebühren anfallen.
Checkliste für die Hardware-Rückgabe
- Lies die Rückgabeanweisung genau und beachte die Frist.
- Gib alle verlangten Teile zurück: TV-Box, Router, Fernbedienung, Netzteil, Kabel und gegebenenfalls Adapter.
- Fotografiere den Inhalt des Pakets vor dem Versand.
- Bewahre Einlieferungsbeleg und Sendungsverfolgung auf.
- Setze Geräte zurück, falls der Anbieter dies verlangt oder deine Zugangsdaten darauf gespeichert sein könnten.
- Prüfe nach einigen Wochen deine Schlussrechnung und kontrolliere, ob keine Rückgabegebühr verrechnet wurde.
Eine gekaufte TV-Box darfst du natürlich behalten. Sie funktioniert nach dem Anbieterwechsel aber nicht zwingend weiter. Viele Geräte sind technisch oder per Software auf eine bestimmte TV-Plattform zugeschnitten. Kläre daher nicht nur die Eigentumsfrage, sondern auch, ob das Gerät mit dem neuen Dienst überhaupt kompatibel ist.
Kannst du die Festnetznummer behalten?
Eine Festnetznummer kannst du beim Wechsel häufig portieren. Das bedeutet, dass deine bisherige Nummer zum neuen Anbieter übertragen wird. Die Portierung ist aber nur möglich, wenn der neue Anbieter Festnetztelefonie anbietet und die technische sowie vertragliche Voraussetzung erfüllt ist.
Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Kündige die Festnetznummer nicht selbst, bevor die Portierung beauftragt ist. In vielen Fällen übernimmt der neue Anbieter die Kündigung des Telefoniedienstes im Rahmen des Portierungsauftrags. Kündigst du die Nummer vorher, kann sie unter Umständen nicht mehr übertragen werden.
Für die Portierung werden üblicherweise Angaben benötigt, die exakt mit dem bisherigen Vertrag übereinstimmen müssen:
- Name der Vertragsinhaberin oder des Vertragsinhabers
- aktuelle Adresse
- bisheriger Anbieter
- zu übertragende Rufnummer
- Kundennummer oder Vertragsnummer, falls verlangt
Achte darauf, dass ein Anbieterwechsel mit neuer Internetleitung und eine Rufnummernportierung zeitlich abgestimmt werden. Bei der Umstellung kann es zu einem kurzen Unterbruch kommen. Wenn du auf das Festnetz etwa für einen Notrufknopf, eine Alarmanlage, einen Liftanschluss oder ein älteres Faxgerät angewiesen bist, kläre die Kompatibilität vorher direkt mit dem neuen Anbieter oder dem jeweiligen Dienstleister.
Was geschieht mit der E-Mail-Adresse des Anbieters?
Eine E-Mail-Adresse, die du von deinem Internetanbieter erhalten hast, ist fast immer an dein Kundenkonto gebunden. Wechselst oder kündigst du den Internetvertrag, kannst du diese Adresse häufig nicht dauerhaft weiterverwenden. Ob eine Übergangsfrist, eine kostenpflichtige Weiternutzung oder eine Weiterleitung möglich ist, hängt vom Anbieter ab.
Verwechsle dabei zwei Fälle nicht:
- Anbieter-E-Mail-Adresse: etwa eine Adresse, die du zusammen mit dem Internetabo erhalten hast. Diese kann beim Vertragsende wegfallen.
- Unabhängige E-Mail-Adresse: etwa bei einem separaten Maildienst. Sie bleibt bestehen, weil sie nicht am TV- oder Internetvertrag hängt.
Ändere deine Kontaktadresse frühzeitig bei wichtigen Stellen. Dazu gehören Bank, Versicherung, Krankenkasse, Arbeitgeber, Behörden, Online-Shops, Streaming-Dienste und soziale Netzwerke. Aktualisiere auch die E-Mail-Adresse für Passwort-Resets und die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Wenn du bisher ausschliesslich eine Anbieter-Adresse verwendest, richte vor dem Wechsel eine unabhängige E-Mail-Adresse ein. Verschiebe wichtige Nachrichten, Kontakte und Dokumente rechtzeitig. Prüfe zudem, ob du noch Zugang zu alten Rechnungen oder Vertragsunterlagen brauchst.
Die richtige Reihenfolge beim Anbieterwechsel
Mit dieser Reihenfolge reduzierst du das Risiko von Ausfällen und Datenverlust:
- Bestehenden Vertrag prüfen: Laufzeit, Kündigungsfrist, Geräte und enthaltene Dienste festhalten.
- Neues TV- oder Kombi-Abo auswählen: Prüfe Sender, Replay-Funktionen, Anzahl Streams, App-Unterstützung und Internetbedarf. Im Internet-Vergleich findest du passende Anschlüsse als Grundlage für IPTV-Angebote.
- Festnetznummer portieren: Falls du die Nummer behalten willst, den Auftrag beim neuen Anbieter starten und nicht selbst vorzeitig kündigen.
- E-Mail-Adresse ersetzen: Neue unabhängige Kontaktadresse einrichten und bei wichtigen Konten hinterlegen.
- Aufnahmen und Listen prüfen: Noch offene Aufnahmen ansehen, Watchlist sichern und Favoriten notieren.
- Neuen Anschluss testen: TV-App, TV-Box, Internet und Telefonie vor dem Ende des alten Vertrags prüfen.
- Altes Abo fristgerecht kündigen: Kündigungsbestätigung speichern und allfällige Teilkündigungen genau kontrollieren.
- Mietgeräte vollständig retournieren: Rückgabebeleg bis zur Schlussabrechnung aufbewahren.
Fazit: TV wechseln, ohne wichtige Dinge zu verlieren
Beim Wechsel eines TV-Abos kannst du deine Gewohnheiten nicht vollständig mitnehmen. Cloud-Aufnahmen, Favoriten, Senderlisten und Profile bleiben meist beim bisherigen Anbieter. Auch die Anbieter-E-Mail-Adresse kann mit dem Internetvertrag wegfallen. Die Festnetznummer lässt sich dagegen häufig übernehmen, wenn du die Portierung korrekt und rechtzeitig über den neuen Anbieter beauftragst.
Der wichtigste Schutz vor Überraschungen ist eine saubere Planung: Vertragsdaten prüfen, Aufnahmen rechtzeitig ansehen, Kontakt-E-Mail ändern, Hardware vollständig retournieren und die Rufnummernportierung vor der Kündigung auslösen. So wird der Wechsel zu einer administrativen Aufgabe statt zu einem Ärgernis.
Quellen und weiterführende Informationen
- Dschungelkompass: Internet-Abo wechseln oder kündigen
- moneyland.ch: Internet-Abo-Wechsel in der Schweiz
- Weitere praktische Themen findest du in unserem Ratgeber.


