Seit dem 1. April 2026 bezahlen betroffene Swisscom-Privatkunden für einzelne bestehende blue-Abos mehr. Je nach Abo beträgt der monatliche Aufschlag CHF 0.90 bis CHF 1.90. Ob du betroffen bist, hängt vom genauen Tarif, deinem Vertragsabschluss und allenfalls von einer noch laufenden Promotion ab.

Die Preisanpassung ist ein guter Anlass, dein Abo zu prüfen. Entscheidend ist dabei nicht nur der neue Monatspreis: Wer wegen einer Vertragsänderung kündigen möchte, muss Fristen beachten und sollte eine Rufnummern- oder Festnetzportierung richtig planen. Sonst drohen ein Unterbruch oder unnötige Doppelzahlungen.

Welche Swisscom-Abos seit April 2026 teurer sind

Gemäss der Swisscom-Preisinfo betrifft die Anpassung bestimmte bestehende blue-Abos. Die monatlichen Aufschläge richten sich nach der jeweiligen Abo-Stufe.

Betroffene Abo-FamilieAbo-StufeMonatlicher Aufschlag ab 1. April 2026
blue InternetSCHF 0.90
blue InternetMCHF 1.40
blue InternetLCHF 1.90
blue TVSCHF 0.90
blue TVMCHF 1.40
blue TVLCHF 1.90
blue MobileSCHF 0.90
blue MobileMCHF 1.40
blue MobileLCHF 1.90

Massgebend ist immer die Mitteilung von Swisscom sowie der auf deiner Rechnung aufgeführte Tarifname. Abos mit ähnlichen Namen, ältere inOne-Angebote, Zusatzoptionen und individuell vereinbarte Konditionen können anders behandelt werden. Prüfe deshalb die Preisinfo und vergleiche sie mit deiner Rechnung vom März und April 2026.

Eine Erhöhung um CHF 1.90 pro Monat wirkt auf den ersten Blick gering. Über zwölf Monate sind das jedoch CHF 22.80 pro Abo. Bei einem Haushalt mit Mobile-, Internet- und TV-Abo kann die Mehrbelastung entsprechend höher ausfallen.

So prüfst du, ob deine Rechnung korrekt ist

Gehe in drei Schritten vor:

  1. Tarifnamen nachsehen: Öffne die letzte Rechnung oder dein Kundenkonto und notiere den exakten Namen deines Internet-, TV- oder Mobile-Abos.
  2. Alten und neuen Grundpreis vergleichen: Vergleiche die Rechnung vor dem 1. April 2026 mit einer späteren Rechnung. Achte auf den wiederkehrenden Abopreis, nicht auf einmalige Gebühren oder Gesprächskosten.
  3. Promotion separat prüfen: Ein Rabatt kann den sichtbaren Rechnungsbetrag vorübergehend reduzieren. Trotzdem kann der reguläre Grundpreis bereits erhöht worden sein.

Wenn der verrechnete Preis nicht zur schriftlichen Ankündigung oder zur Preisinfo passt, reklamiere zeitnah bei Swisscom und verlange eine nachvollziehbare Aufstellung. Bewahre Mitteilungen, Rechnungen und allfällige Chat-Protokolle auf.

Wann du ein Sonderkündigungsrecht hast

Eine einseitige Preiserhöhung kann ein Sonderkündigungsrecht auslösen. Das gilt jedoch nicht automatisch für jede Vertragsänderung und nicht zwingend für alle Bestandteile eines Kombi-Angebots.

Entscheidend sind diese Punkte:

  • Swisscom muss den Preis eines bestehenden Vertrags zu deinem Nachteil ändern.
  • Die Änderung und das Kündigungsrecht müssen dir angekündigt worden sein oder sich aus den anwendbaren Vertragsbedingungen ergeben.
  • Die Kündigung muss innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist bei Swisscom eintreffen.
  • Das Sonderkündigungsrecht bezieht sich grundsätzlich auf den von der Änderung betroffenen Dienst. Bei einem Kombi-Angebot solltest du ausdrücklich klären, ob du nur Internet, nur Mobile oder das gesamte Paket beenden kannst.

Für die Preiserhöhung per 1. April 2026 war die relevante Frist in der jeweiligen Swisscom-Mitteilung angegeben. Da die Anpassung bereits in Kraft ist, solltest du dich nicht darauf verlassen, dass eine nachträgliche Sonderkündigung noch akzeptiert wird. Frage Swisscom schriftlich nach, falls du keine Mitteilung erhalten hast oder die Preisanpassung erst später auf deiner Rechnung festgestellt hast.

Laufende Promotion: Was passiert mit deinem Rabatt?

Eine Promotion und ein Sonderkündigungsrecht sind zwei verschiedene Themen. Ein Rabatt mit einer festen Laufzeit bedeutet nicht automatisch, dass du bei einer Preiserhöhung nicht kündigen darfst. Umgekehrt bedeutet ein Sonderkündigungsrecht nicht zwingend, dass alle Folgen einer Promotion wegfallen.

Kläre vor einer Kündigung besonders diese Fragen:

  • Gilt dein Rabatt nur für einen Dienst oder für das gesamte Kombi?
  • Besteht eine Mindestvertragsdauer oder eine Rückzahlungspflicht für einen gewährten Vorteil?
  • Läuft ein Geräte-Ratenplan für ein Smartphone, einen Router oder anderes Zubehör weiter?
  • Wird bei der Kündigung nur der reduzierte Preis beendet oder auch eine Zusatzoption?

Lass dir die Antwort schriftlich bestätigen. Das ist besonders wichtig, wenn du ein vergünstigtes Gerät bezogen hast. Offene Gerätezahlungen bleiben in der Regel geschuldet, auch wenn du das Mobilabo kündigst.

Kündigung und Anbieterwechsel ohne Unterbruch planen

Bei Mobile und Festnetz solltest du die Kündigung möglichst nicht selbst voreilig auslösen. In vielen Fällen übernimmt der neue Anbieter die Portierung und koordiniert damit den Wechseltermin.

Mobile-Rufnummer mitnehmen

So gehst du vor:

  1. Vergleiche verfügbare Mobilangebote auf der Mobile-Übersicht oder im Anbietervergleich.
  2. Schliesse das neue Abo ab und wähle ausdrücklich die Option bestehende Nummer übernehmen.
  3. Gib deinen Namen, deine Swisscom-Mobilnummer und die Kundendaten exakt wie bei Swisscom hinterlegt an.
  4. Bestätige den Portierungsauftrag des neuen Anbieters.
  5. Warte auf die Terminbestätigung und kündige nicht zusätzlich selbst, sofern der neue Anbieter die Kündigung übernimmt.

Am Umschalttag kann es kurzzeitig zu Einschränkungen kommen. Halte deshalb die neue SIM oder eSIM rechtzeitig bereit. Bei einer eSIM lohnt es sich, das Profil erst nach Anleitung des neuen Anbieters zu aktivieren.

Festnetznummer und Internet wechseln

Bei einem Wechsel von Internet oder TV ist die Planung wichtiger, weil Anschluss, Router und Festnetznummer zusammenhängen können. Bestelle den neuen Anschluss frühzeitig und gib an, dass du deine Festnetznummer portieren möchtest. Der neue Anbieter prüft dann, ob die Portierung technisch möglich ist und schlägt einen Termin vor.

Kündige den Swisscom-Internetanschluss erst dann selbst, wenn der neue Anbieter dies verlangt oder wenn schriftlich klar ist, dass er keine Kündigungsabwicklung übernimmt. Plane zusätzlich etwas Reserve ein: Bei technischen Verzögerungen ist ein Wechsel ohne jede Unterbrechung nicht immer garantiert.

Fazit: Erst Rechte prüfen, dann Wechsel auslösen

Die Swisscom Preiserhöhung 2026 betrifft ausgewählte blue-Internet-, TV- und Mobile-Abos mit Aufschlägen zwischen CHF 0.90 und CHF 1.90 pro Monat. Prüfe zuerst deinen exakten Tarif, die Preisankündigung und eine mögliche Promotion. Wenn du ein Sonderkündigungsrecht geltend machen willst, halte die angekündigte Frist ein und verlange bei Unklarheiten eine schriftliche Bestätigung.

Willst du die Nummer behalten, starte den Anbieterwechsel über den neuen Anbieter. So lässt sich die Portierung in der Regel sauber organisieren, ohne dass du deinen Mobile- oder Festnetzanschluss unnötig unterbrichst. Weitere Informationen zu Swisscom findest du auf der Swisscom-Providerseite.