Am Freitagmorgen zog eine Kaltfront über die Deutschschweiz. In Teilen der Kantone Solothurn, Aargau und Zürich fielen Hagelkörner in Golfballgrösse. Die Bilanz: eingeschlagene Heckscheiben, zerstörte Lamellenstoren, heruntergefallene Dachziegel, überflutete Unterführungen und Unterbrüche im Bahnverkehr.
Wenn du betroffen bist, entscheiden die nächsten Stunden darüber, wie reibungslos die Abwicklung läuft. Nicht weil eine gesetzliche Frist tickt, sondern weil Versicherer nach einem Grossereignis tausende Meldungen parallel bearbeiten und weil die häufigsten Fehler alle am ersten Tag passieren. Diese Checkliste führt dich durch den Ablauf.
Die Grundregel: Nicht die Ursache entscheidet, sondern das beschädigte Objekt
Das ist der Punkt, an dem die meisten falsch abbiegen. Hagel ist in der Schweiz ein Elementarereignis und schweizweit einheitlich geregelt. Wer bezahlt, hängt aber nicht am Hagel, sondern daran, was kaputt ist.
| Beschädigt wurde | Zuständig ist in der Regel |
|---|---|
| Dach, Fassade, Dachfenster, fest montierte Storen und Rollläden | Gebäudeversicherung |
| Möbel, Kleider, Elektronik, Gartenmöbel, Velo, Grill | Hausratversicherung |
| Auto, Motorrad, Wohnmobil | Teilkasko |
| Pflanzen, Rasen, Gartenanlage, freistehende Konstruktionen | Zusatzdeckung nötig, sonst nicht versichert |
Fest verbaut gehört zum Gebäude, beweglich zum Hausrat. Ein Sonnenstoren an der Fassade ist Gebäude. Der Sonnenschirm auf der Terrasse ist Hausrat. Diese Abgrenzung klingt kleinlich, entscheidet aber über die Zuständigkeit und über den Selbstbehalt.
Schritt 1: Sofortmassnahmen treffen
Du hast eine sogenannte Rettungspflicht. Das heisst, du musst verhindern, dass aus einem Schaden ein grösserer wird. Ein zerschlagenes Dachfenster provisorisch abdecken, Wasser aufnehmen, Elektrik im überfluteten Keller abschalten. Die Kosten für solche zweckmässigen Notmassnahmen übernimmt die Versicherung normalerweise mit.
Wichtig ist die Grenze: Sofortmassnahmen ja, Reparatur nein. Eine bereits reparierte Stelle kann kein Schadenexperte mehr beurteilen.
Schritt 2: Alles dokumentieren, bevor du etwas anfasst
- Fotografier den Schaden aus mehreren Perspektiven, inklusive Übersichtsaufnahmen des Gebäudes oder Fahrzeugs
- Halte das exakte Schadendatum und die Uhrzeit fest
- Sammle Belege für beschädigte Gegenstände, Kaufquittungen und Seriennummern
- Wirf nichts weg, auch keine offensichtlich zerstörten Geräte
- Speicher einen Screenshot einer Unwettermeldung für deine Region als Nachweis, dass am Schadendatum tatsächlich Hagel fiel
Gerade der letzte Punkt wird unterschätzt. Bei einem grossflächigen Ereignis ist die Wetterlage ohnehin belegt, bei kleineren lokalen Zellen kann der Nachweis aber zum Streitpunkt werden.
Schritt 3: Melden, und zwar bei der richtigen Stelle
Gebäude: In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch und läuft über die kantonale Anstalt. Im Kanton Zürich ist das die GVZ, bei der jedes Gebäude ab einem Wert von CHF 5'000 versichert ist. Gemeldet wird über das Online-Schadenformular oder rund um die Uhr über die kostenlose Schaden-Hotline. Bereithalten solltest du Gebäudeadresse, Gebäudenummer, Schadendatum, Ursache und Ausmass sowie eine Kontaktperson. In den Kantonen AI, GE, OW, SZ, TI, UR und VS gibt es keine kantonale Anstalt, dort läuft die Gebäudeversicherung über einen privaten Versicherer.
Hausrat: Direkt bei deinem Versicherer, meist online oder telefonisch. Eine Hausratversicherung ist in der Schweiz grundsätzlich freiwillig, in den Kantonen Freiburg, Jura, Nidwalden und Waadt aber obligatorisch. Wenn du keine hast, trägst du den Schaden an beweglichen Sachen selbst.
Auto: Bei der Autoversicherung, so schnell wie möglich.
Melde jeden Schaden so rasch wie möglich. Es gibt keine starre Frist in Tagen, aber verspätete Meldungen erschweren die Beurteilung und können im Extremfall die Leistung kürzen.
Schritt 4: Was am Ende bei dir hängen bleibt
Beim Elementarschaden gilt ein gesetzlich festgelegter Selbstbehalt von CHF 500 pro Ereignis. Das ist in der Aufsichtsverordnung geregelt und unabhängig davon, was du sonst mit deinem Versicherer vereinbart hast. Bei Gebäudeschäden im freien Markt liegt der Selbstbehalt für Privatpersonen oft bei 10 Prozent der Schadensumme, mindestens aber CHF 500.
Zwei Punkte, die bei Grossereignissen relevant werden:
- Übersteigt die Gesamtsumme aller Elementarschäden aus einem Ereignis in der Schweiz eine Milliarde Franken, werden die Entschädigungen anteilig gekürzt. Bei aussergewöhnlichen Hagelzügen ist das kein rein theoretischer Fall.
- Bist du unterversichert, weil deine Hausratsumme seit Jahren nicht angepasst wurde, bekommst du nicht den vollen Schaden ersetzt, sondern nur anteilig. Prüf die Versicherungssumme, bevor du meldest.
Sonderfall Auto: Melden lohnt sich fast immer
Beim Auto zahlt die Teilkasko. Die reine Haftpflicht deckt Hagel nicht, wer nur diese hat, zahlt selbst. Die Vollkasko schliesst die Teilkasko ein.
Der entscheidende Punkt, den viele nicht kennen: Teilkasko-Schäden wirken sich in der Regel nicht auf deine Bonusstufe aus. Anders als bei einem selbstverschuldeten Kollisionsschaden steigt deine Prämie durch eine Hagelmeldung normalerweise nicht. Der Reflex, den Schaden aus Angst vor der Hochstufung selbst zu zahlen, ist hier meistens falsch.
Zwei Regeln fürs Vorgehen:
- Gib niemals selbst eine Reparatur in Auftrag, bevor die Versicherung die Beulen begutachtet hat
- Du hast in der Regel die Wahl zwischen Reparatur und Auszahlung der Schadensumme. Bei einem älteren Auto, das du ohnehin bald ersetzt, kann die Auszahlung sinnvoller sein
Bei grösseren Hagelereignissen richten Versicherer temporäre Begutachtungsstellen ein und arbeiten die Fälle gebündelt ab. Früh melden heisst früher drankommen.
Die vier häufigsten Deckungslücken
Der Garten. Pflanzen, Rasen, Sträucher und freistehende Gartenkonstruktionen fallen weder unter die Gebäude- noch unter die Hausratversicherung. Dafür braucht es eine Zusatzdeckung, die je nach Anbieter Kulturenkasko oder Umgebungsdeckung heisst.
Wasser im Keller. Als Elementarschaden gilt nur Oberflächenwasser, das ins Gebäude eindringt. Kommt das Wasser aus einem Kanalisationsrückstau, aus steigendem Grundwasser oder aus einer defekten Drainage, greift die Elementardeckung nicht. Dafür braucht es eine separate Gebäudewasserversicherung.
Regen durchs offene Fenster. Wer das Fenster offen lässt und Wasserschaden im Zimmer hat, steht in der Regel allein da. Das ist kein Elementarschaden.
Überspannung ohne direkten Blitzeinschlag. Schlägt der Blitz in eine Leitung in der Nähe ein und zerstört deine Elektronik, ist das nicht in jeder Police gedeckt. Manche Verträge decken nur den direkten Blitzeinschlag ins Gebäude. Das ist der wichtigste Satz in deinen Versicherungsbedingungen, den du wahrscheinlich noch nie gelesen hast.
Wenn Router, TV-Box oder Fernseher betroffen sind
Bewegliche Elektronik gehört zum Hausrat. Bei Router und TV-Box kommt eine zweite Frage dazu: Gehört dir das Gerät überhaupt? Die meisten Schweizer Provider arbeiten mit dem Leihmodell und tauschen defekte Geräte kostenlos aus. Swisscom gibt Router und TV-Box dagegen ins Eigentum ab, nach Ablauf der zweijährigen Garantie bezahlst du den Ersatz selbst. Welcher Anbieter welches Modell fährt, steht in unserem Überblick zu den WLAN-Routern der Schweizer Provider.
Der praktische Rat: Melde zuerst beim Provider, bevor du den Schaden bei der Hausratversicherung anmeldest. Wenn der Anbieter kostenlos tauscht, brauchst du den Selbstbehalt von CHF 500 gar nicht erst auszulösen. Wer ohnehin über einen Wechsel nachdenkt, findet im Internetanbieter-Vergleich, welche Anbieter die Hardware als Leihgabe stellen.
Für das nächste Unwetter
- Storen bei Gewitterwarnung vollständig einfahren, Lamellen- und Sonnenstoren sind besonders anfällig
- Fahrzeuge in die Garage oder unter ein festes Dach stellen
- Gartenmöbel, Grill und Sonnenschirm sichern
- Elektronik an eine Steckdosenleiste mit Überspannungsschutz hängen
- Eine Wetterwarn-App installieren, Hagelzellen ziehen oft mit kurzer Vorwarnzeit auf
- Einmal jährlich prüfen, ob die Hausratsumme noch zum tatsächlichen Inventar passt
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierungshilfe und keine Versicherungsberatung. Der konkrete Deckungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus deiner Police und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Im Zweifelsfall ist ein Anruf bei deinem Versicherer schneller als jede Recherche.


